Scheint ja immer seltener vorzukommen, aber das habe ich in der Fahrschule gelernt.djmicromax hat geschrieben:... Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.
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Man siehts immer wieder bei Regen.
Echt ätzend.
Zum Glück haben die Hersteller mittlerweile die Technik soweit, das nach ausschalten des Abblendlichts auch die NSL aus ist.
@Avro: Darf man mit NSL echt nur 50 fahren? Wo steht n das in der StvO?